Privatversicherte & Selbstzahler
Ich kann mit Privatversicherungen und der Beihilfe abrechnen, da ich im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Unterfranken als Verhaltenstherapeutin eingetragen bin. Alternativ ist eine Behandlung als Selbstzahler:in möglich. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Gesetzlich Versicherte
In bestimmten Fällen kann eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich sein. Dies ist der Fall, wenn eine dringende Behandlungsnotwendigkeit besteht und innerhalb einer zumutbaren Wartezeit kein Therapieplatz gefunden werden kann. Gerne informiere ich Sie hierzu im persönlichen Kontakt.


